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   VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003   

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VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003 (https://dejure.org/2021,5296)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003 (https://dejure.org/2021,5296)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 23 ZB 21.30003 (https://dejure.org/2021,5296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Nr. 3, § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; VwGO § 166
    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylsuchenden aus Somalia

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Zulassung zur Berufung mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in einem Verfahren zur Abschiebung eines Somaliers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    a) Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer erstens eine konkrete und gleichzeitig verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, zweitens ausführt, aus welchen Gründen diese klärungsfähig ist, also für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich war, und drittens erläutert, aus welchen Gründen sie klärungsbedürftig ist, mithin aus welchen Gründen die ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 17.30487 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 36. EL, Februar 2019, § 124a Rn. 102 ff.).

    Dies erfordert regelmäßig, dass der Rechtsmittelführer die Materie durchdringt und sich mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 13a ZB 12.30470

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Darlegung der Gründe, aus denen die

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    Dies erfordert regelmäßig, dass der Rechtsmittelführer die Materie durchdringt und sich mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4).

    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    Soweit sich die klägerische Frage auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG bezieht, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Frage, ob ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot besteht oder nicht, nur unter Berücksichtigung der individuellen Person und bei Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls beantwortet werden kann, in denen sich die Person nach Rückkehr befinden wird (vgl. zu § 60 Abs. 5 AufenthG: BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 11 a.E.; vgl. zu § 60 Abs. 7 AufenthG: BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    Soweit sich die klägerische Frage auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG bezieht, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Frage, ob ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot besteht oder nicht, nur unter Berücksichtigung der individuellen Person und bei Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls beantwortet werden kann, in denen sich die Person nach Rückkehr befinden wird (vgl. zu § 60 Abs. 5 AufenthG: BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 11 a.E.; vgl. zu § 60 Abs. 7 AufenthG: BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 13 A 1807/17

    Darlegen der Grundsatzbedeutung der internen Schutzmöglichkeit für gesunde junge

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer zudem Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16
    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert zudem die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    Daher fehlt es, ungeachtet der Entscheidungserheblichkeit und der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der vom Kläger aufgeworfenen Frage jedenfalls an der gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG erforderlichen, ausreichenden Darlegung der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2018 - 8 ZB 17.31372 - juris Rn. 5; OVG NRW, B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 4 f., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2020 - 20 ZB 18.32705

    Feststellung menschenrechtswidriger Zustände für im EU-Mitgliedstaat anerkannte

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    Dazu gehören etwa das Alter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand, die Ausbildung, die finanziellen Verhältnisse sowie familiäre Verbindungen und sonstige Netzwerke (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2020 - 21 ZB 119.32508 - juris Rn. 4; B.v. 9.1.2020 - 20 ZB 18.32705 - juris Rn. 5 ff.; OVG Saarl, B.v. 9.3.2020 - 2 A 158/19 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 9.1.2020 - 20 ZB 18.32705 - juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Saarland, 20.05.2019 - 2 A 194/19

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylrechtssache; Abschiebungshindernis für junge

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    Ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag genügt bereits dann nicht den Darlegungsanforderungen, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar als vom Verwaltungsgericht angenommen (vgl. OVG des Saarlandes, B.v. 20.5.2019 - 2 A 194/19 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 11 ZB 17.30602

    Keine Bedrohung von Binnenflüchtlingen in der Urkaine

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer zudem Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 11 ZB 17.30602 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil

  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 8 ZB 17.31372

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im Asylverfahren

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 17.30487

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Zulassungsgrund, konkrete Tatsachen- oder

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 13a ZB 19.30064

    Verstoß gegen Amtsermittlungsgrundsatz als Zulassungsgrund im Asylprozess

  • OVG Saarland, 09.03.2020 - 2 A 158/19

    Die Frage, ob in Bulgarien für anerkannte Schutzberechtigen eine

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen

    Bei einer auf tatsächliche Aspekte gestützten Grundsatzrüge muss er zudem Belege dafür angeben, dass die Feststellungen und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2001 - 23 ZB 21.30003 - juris Rn. 2).
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